Neue Lesereihe "Gut zu wissen" - Infos aus der Gemeinde
- Caroline Sibitz
- 1. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Thema im September: Photovoltaik in der Gemeinde – was ist erlaubt, was wird gefördert?

Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen (PV) ist auch in der Hinterbrühl hoch – kein Wunder, denn sie leisten nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern helfen auch langfristig, Energiekosten zu sparen.
Doch was darf man eigentlich montieren – und wo braucht es eine Bewilligung?
Was grundsätzlich erlaubt ist:
PV-Anlagen auf Dächern von Wohnhäusern und Nebengebäuden sind in der Regel bewilligungsfrei, wenn keine konstruktiven Veränderungen am Gebäude notwendig sind.
Auch kleinere Anlagen auf Freiflächen (z. B. im Garten) sind bis zu einer bestimmten Größe möglich – hier ist aber Vorsicht geboten: Je nach Widmung des Grundstücks kann eine Anzeige oder sogar eine Bewilligung erforderlich sein.
Wann braucht es eine Genehmigung?
Wenn die Anlage sichtbar in den Straßenraum hineinragt oder auf denkmalgeschützten Gebäuden montiert wird, ist eine baubehördliche Bewilligung notwendig.
Auch in Schutzzonen – etwa im Ortsbildbereich – gibt es spezielle Vorgaben, die Module müssen dachparallel montiert werden und dürfen maximal 15cm Abstand von der Dachhaut haben. Tipp: Vor dem Bau einer PV-Anlage in der Schutzzone immer beim Bauamt der Gemeinde nachfragen. Die MitarbeiterInnen informieren, ob das geplante Vorhaben genehmigungsfrei ist oder nicht.
Was wird gefördert?
Es gibt mehrere Förderschienen – auf Bundes-, Landes- und manchmal auch auf Gemeindeebene.
Die wichtigste Anlaufstelle ist die OeMAG: Dort kann man Förderungen für PV-Anlagen und Batteriespeicher beantragen. Die Vergabe erfolgt über regelmäßig stattfindende Förder-Calls.
Die Förderung für Anlagen bis 10 kWp (üblich bei Einfamilienhäusern beträgt aktuell 160 EUR pro KWp und 150 EUR pro kWh Speicher.
Auch das Land Niederösterreich bietet ergänzende Förderprogramme (meist in Zusammenhang mit anderen Sanierungsmaßnahmen) – je nach aktueller Ausschreibung.
Achtung: Die Förderungen müssen immer vor Projektbeginn beantragt werden.
Informieren Sie sich unter:➤ https://pvaustria.at/foerderungen/
https://www.eag-abwicklungsstelle.at/wissen/investitionszuschuss-photovoltaik-und-speicher/
➤ www.noe.gv.at (Land NÖ Förderungen)
Was ist in der Hinterbrühl zu beachten?
Die Gemeinde selbst vergibt aktuell keine direkten Förderungen, aber sie prüft – wie bei jedem Bauvorhaben – die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
Bei geplanten Anlagen auf Gemeindegebäuden (z. B. Schulen, Bauhof) wird bereits auf PV-Nutzung gesetzt oder geplant. Die Bürgerliste hat sich in den letzten Jahren wiederholt für die Nutzung öffentlicher Dächer zur Stromerzeugung eingesetzt.
Wo finde ich einen Anbieter?
Wir empfehlen mehrere Anbieter zu kontaktieren und nach entsprechender Besichtigung und Angebotslegung zu vergleichen.
Angebote ohne vorherige Besichtigung sind oft unseriös
Die Zusammenarbeit mit lokalen Firmen aus dem Bezirk Mödling funktioniert meist besser als mit überregionalen Konzernen oder Vermittlern, finden kann man diese einfach auf der Seite des Branchenverbands https://pvaustria.at/pv-profi/
👉Noch Fragen?
Wer unsicher ist, ob eine geplante PV-Anlage in der Hinterbrühl möglich oder förderbar ist, kann sich an das Bauamt der Gemeinde wenden – dort gibt es die verbindliche Auskunft zur konkreten Liegenschaft.
BIS ZUM NÄCHSTEN MAL 👋👋






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