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Neue Lesereihe "Gut zu wissen" - Infos aus der Gemeinde

Thema im Oktober: Bausperre in der Hinterbrühl – Was bedeutet das für Bauwerbende und Grundstückseigentümer:innen?


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In den letzten Jahren wurden in der Hinterbrühl zahlreiche neue Wohnbauten errichtet – oft groß dimensioniert und deutlich dichter bebaut als bisher üblich – und vor allem zu Preisen, die für junge Menschen kaum leistbar sind. Das hat bei vielen Bürger:innen zu Kritik und Unmut geführt.


Immer häufiger wurde die Frage laut: Passt das überhaupt noch zur Hinterbrühl? 

Der Wunsch nach mehr Augenmaß und einem sensiblen Umgang mit unserem Ortsbild ist spürbar gewachsen. Daher hat der Gemeinderat in den letzten beiden Jahren mehrere Bausperren beschlossen, um die bauliche Entwicklung neu zu steuern. Die Maßnahmen betreffen in unterschiedlicher Gewichtung große Teile des Gemeindegebiets.


 

Was konkret ist eigentlich eine Bausperre?

  • Eine Bausperre ist eine Verordnung einer Gemeinde oder Stadt (Gemeinderat), mit der Bauvorhaben in einem definierten Gebiet verboten oder eingeschränkt werden.

  • Sie dient dazu, Planungsziele zu sichern, z. B. bei der Vorbereitung oder Änderung von Flächenwidmungsplänen oder Bebauungsplänen.

  • Nicht alle Bauten sind zwingend unmöglich: Wenn durch einen Antrag bewiesen wird, dass ein Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht gefährdet, kann unter Umständen eine Ausnahme gemacht werden.

Warum wurde die Bausperre beschlossen?

Die Gemeinde arbeitet aktuell an einem neuen Bebauungsplan, das eine stimmige bauliche Entwicklung für die kommenden Jahrzehnte sicherstellen soll. Ziel ist es, die Identität der Hinterbrühl zu bewahren und dabei trotzdem zeitgemäßen Wohnraum zu ermöglichen. Die Bausperre schafft dafür den nötigen zeitlichen Rahmen.

Wie lange gilt die Bausperre?

Eine Bausperre, die auf einen gemeinderätlichen Beschluss im Rahmen eines lokalen Raumordnungsprogrammes beruht, ist befristet: sie erlischt automatisch nach zwei Jahren, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird. Sie kann einmal um ein Jahr verlängert werden

In Fällen, in denen die Bausperre aufgrund einer zwingenden Gefährdung (z. B. bei Hochwassergefahr) verhängt wird (§ 26 Abs. 2 NÖ ROG), kann sie unbefristet sein. Sie ist dann aufzuheben, wenn die Gefährdung nicht mehr besteht

 

Was sollten Grundstückseigentümer:innen jetzt tun?

  • Informieren Sie sich bei konkreten Bauvorhaben vorab beim Bauamt der Gemeinde.

  • Reichen Sie geplante Bauprojekte erst ein, wenn geklärt ist, ob Ihr Grundstück von der Bausperre betroffen ist.

  • Wenn Sie Fragen zu möglichen Ausnahmen haben, hilft Ihnen die Baubehörde im Gemeindeamt gerne weiter.

Die Hinterbrühl steht an einem wichtigen Wendepunkt. Der Wunsch nach Weiterentwicklung muss mit dem Bedürfnis nach Identität und Lebensqualität in Einklang gebracht werden. Die Bausperren sind ein Schritt, um genau das verantwortungsvoll zu gestalten.

  BIS ZUM NÄCHSTEN MAL 👋👋

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